

Praxisklinik
Dr. Dahm & Kollegen
Rübenacherstr. 32 - Im CIM Gebäude
56072 Koblenz-Metternich
Tel. 0261 2035 u. 2036
Mobil 0171 2144490
Fax 0261 210106
zahnarzt@dr-dahm.de
www.dr-dahm.de
Ambulante Eingriffe können wir unter örtlicher Betäubung, Dämmerschlaf (Analgosedierung) oder Vollnarkose in unserer Praxisklinik in Koblenz durchführen. In Zusammenarbeit mit dem CIM (Centrum Integrativer Medizin) sind hier im Haus auch stationäre Behandlungen möglich.
Im Regelfall greifen wir auf Vollnarkosen in unserer Zahnarztpraxis in Koblenz nur bei besonders komplizierten bzw. umfangreichen Behandlungen zurück. Es steht Patienten aber unabhängig von der Komplexität des Eingriffs frei, auf eine Vollnarkose zu bestehen. Insbesondere für Angstpatienten stellt die Behandlung von Zähnen und / oder Kiefer unter Narkose eine stressfreie Alternative dar.
Patienten nehmen eine Zahnbehandlung im Dämmerschlaf im Regelfall als sehr beruhigend wahr. Den Dämmerschlaf leiten wir durch Verabreichung eines entsprechenden Sedativums ein. Der Patient befindet sich daraufhin in einem schlafähnlichen Zustand und verspürt während dieses Zeitraums weder Schmerz noch ist er durch Angst gestresst. Der Vorteil gegenüber einer Vollnarkose ist, dass der Patient während des Dämmerschlafs ansprechbar bleibt und mit dem Zahnarzt kommunizieren kann.
In früheren Tagen haben Zahnärzte Narkosen üblicherweise mit Äther oder Chloroform eingeleitet. Diese beiden Chemikalien haben die schlechte Eigenart, dass Patienten nach dem Aufwachen Übelkeit verspüren. Manche müssen sich auch übergeben und berichten mitunter über Taubheitsgefühle. In unserer Zahnarztpraxis setzen wir auf moderne Narkosegase und Fluide, die den Körper deutlich weniger belasten. Ein Erbrechen ist praktisch ausgeschlossen. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass manche Menschen allergisch auf bestimmte Narkotika reagieren.
Vor jeder Behandlung in Vollnarkose oder Dämmerschlaf steht ein Vorgespräch. Dabei werden Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien und frühere Narkosen erfasst und der geplante Eingriff besprochen. Je nach Befund können ergänzende Untersuchungen nötig sein. Sie erhalten außerdem Hinweise dazu, ab wann Sie nüchtern bleiben sollen und welche Medikamente am Behandlungstag eingenommen werden dürfen. Die Aufklärung über Ablauf, Alternativen und mögliche Risiken erfolgt rechtzeitig vor dem Termin.
Am Termin selbst werden Kreislauf und Sauerstoffsättigung während der gesamten Behandlung überwacht. Die Narkose führt eine Anästhesistin oder ein Anästhesist durch, während sich unser Team auf die zahnärztliche Behandlung konzentriert. Ein Vorteil dieses Vorgehens: Mehrere Behandlungsschritte lassen sich häufig in einer Sitzung zusammenfassen, was die Zahl der Termine verringern kann. Nach dem Eingriff bleiben Sie so lange in unserer Praxisklinik, bis Sie wieder wach und kreislaufstabil sind.
Bitte planen Sie eine Begleitperson ein: Nach einer Vollnarkose oder einem Dämmerschlaf dürfen Sie für den Rest des Tages weder selbst Auto fahren noch Maschinen bedienen. Auch wichtige Entscheidungen sollten Sie auf den Folgetag verschieben. Wie lange Sie sich schonen sollten und worauf beim Essen und bei der Mundhygiene zu achten ist, besprechen wir individuell nach dem Eingriff.
Häufige Gründe sind ausgeprägte Behandlungsangst, ein starker Würgereiz, umfangreiche oralchirurgische Eingriffe sowie Situationen, in denen eine Behandlung im Wachzustand nicht möglich ist. Wenn die Angst im Vordergrund steht, lohnt sich vorab ein Blick auf unsere Seite für Angstpatienten in Koblenz – nicht in jedem Fall ist eine Vollnarkose nötig. Ob und welches Verfahren geeignet ist, wird immer individuell und gemeinsam mit der Anästhesie entschieden.
Bekomme ich von der Behandlung etwas mit?
Bei einer Vollnarkose nicht. Im Dämmerschlaf sind Sie in einem schlafähnlichen Zustand und nehmen den Eingriff in der Regel nicht bewusst wahr.
Wie lange muss ich vorher nüchtern bleiben?
Die genauen Zeiten nennt Ihnen die Anästhesie im Vorgespräch. Halten Sie sich bitte genau daran, sonst kann der Termin nicht stattfinden.
Ist eine Narkose auch für Kinder möglich?
Ja, in bestimmten Situationen. Die Entscheidung erfolgt sehr zurückhaltend und immer nach ausführlicher Abwägung mit den Eltern und der Anästhesie.
Wer trägt die Kosten?
Das hängt von der Indikation, dem Alter und der Versicherungsart ab. Wir klären das vor dem Termin mit Ihnen.