Ratgeber Zahnzusatzversicherung

Abschließen oder nicht?

Für praktisch jeden erdenklichen Schadensfall gibt es eine passende Versicherung. Auch der Gesundheitssektor bzw. noch genauer der Bereich der Zahnmedizin bildet hierbei keine Ausnahme. Da gesetzliche Krankenkassen die Kosten vieler Behandlungen, die über Routinemaßnahmen hinausgehen, nicht übernehmen, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Investition sein. Denn neben rein ästhetischen Behandlungen, die von gesetzlichen Kassen nicht getragen werden, fallen auch umfassende, medizinisch sinnvolle Behandlungen oder prophylaktische Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung aus dem Rahmen.

Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Trotz der Menge an Einschränkungen bzw. der fehlenden Kostenübernahme für eine Reihe von Behandlungen, gibt es viele Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen kostentechnisch getragen werden. Oder zumindest teilweise übernommen. Aus Faustregel gilt: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten von Behandlungen, die medizinisch notwendig sind.

Zahnvorsorge

Bei der Zahnvorsorge erwachsener Personen übernehmen gesetzliche Kassen die Kosten für 1 Zahnsteinentfernung und 2 Kontrolluntersuchungen im Jahr. Abhängig von der einzelnen Krankenkasse kann es sein, dass diese eine kostenpflichtige Professionelle Zahnreinigung zumindest bezuschusst.

Zahnfüllungen

Bei geschädigten Frontzähnen tragen die Krankenkassen die Kosten einer zahnfarbenen Kompositfüllung. Im Seitenzahnbereich haben Schwangere, sowie Personen mit nachgewiesener Amalgam-Allergie ebenso Anspruch auf kostenlose Kompositfüllungen. Alle anderen profitieren zumindest von einer teilweisen Übernahme.

Parodontitisbehandlung

Bei einer deutlich sichtbaren, behandlungsbedürftigen Parodontitis übernehmen seit Juli 2021 die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Hauptbehandlung, sowie auch der Vor- und Nachbehandlung. Zuvor war lediglich die Hauptbehandlung in der Kostenübernahme abgedeckt. Der behandelnde Zahnarzt stellt dem Patienten dazu einen Heil- und Kostenplan zur Verfügung.

Zahnersatz

Bezüglich der Kostenübernahme bei der Behandlung mit Zahnersatz beteiligen sich die Krankenkassen mit einem Festzuschuss, der 60 % beträgt. Der Rest der Behandlungskosten ist von Patientenseite zu übernehmen. Ausnahme ist hierbei jedoch die sogenannte Härtefallregelung für Personen mit besonders niedrigem Einkommen.

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung also sinnvoll?

Personen, die genetisch bedingt größere Zahnprobleme erwarten oder bereits viele Behandlungen (z. B. Füllungen oder Wurzelbehandlungen) erhalten haben, sind oftmals gut beraten, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass hier weitere und ggf. kostenintensive Folgebehandlungen notwendig werden ist bedeutend höher. Wer indes nicht nur rein medizinisch versorgt sein möchte, sondern auch Wert auf ästhetisch anspruchsvollen Zahnersatz legt, tut sich mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einen Gefallen.

 

Gerne beraten wir Sie in der Praxisklinik Dr. Dahm und Kollegen in Koblenz und geben Ihnen Empfehlungen, ob sich in Ihrem individuellen Fall der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt.